Dr. Oliver S. Hartmann, LL.M.

Dr. Oliver S. Hartmann, LL.M.

Rechtsanwalt, Mediator

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Solicitor (England & Wales)

Kooperationspartner¹

Profil

Dr. Oliver S. Hartmann berät Mandanten in allen Bereichen des Immaterialgüterrechts sowie des Urheber- und Medienrechts. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere im Urheber- und Designrecht, im Persönlichkeits- und Presserecht sowie im Marken- und Wettbewerbsrecht. Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Mediator und Solicitor (England & Wales) verbindet er juristische Spezialkenntnisse mit internationaler Ausrichtung.

Er vertritt regelmäßig Autoren literarischer und musikalischer Werke, Musikverlage und -labels, Influencer und Personen des öffentlichen Lebens und Unternehmen, die Designs, Marken und Erfindungen schützen möchten. Dabei berät er sowohl bezüglich Schutz und Lizenzierung geistigen Eigentums als auch zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das indische Recht. Auf Basis seiner Promotion zum indischen Markenrecht und eines Forschungsaufenthalts in Mumbai berät er Mandanten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Markteintritts und der Geschäftstätigkeit in Indien.

Dr. Hartmann ist als Kooperationspartner¹ bei IMP Law ein regelmäßig hinzugezogener und erfahrener externer Berater in nationalen und internationalen Fragen bezüglich des Schutzes geistigen Eigentums und verwandter Rechtsfragen.

Ausbildung

Dr. Hartmann studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im Rahmen seiner Promotion absolvierte er einen Forschungsaufenthalt an der University of Mumbai sowie einen postgraduierten Diplomkurs zur außergerichtlichen Streitschlichtung am Kishinchand Chellaram Law College in Mumbai. Er wurde mit dem Prädikat summa cum laude zum Dr. jur. promoviert. Anschließend erwarb er den Master of Laws (LL.M.) in Intellectual Property and Media Law sowie die Zulassung als Solicitor (England & Wales). Die Fachanwaltslehrgänge für gewerblichen Rechtsschutz und für Urheber- und Medienrecht schloss er jeweils mit der Note „sehr gut“ ab. Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Lehr- und Vortragstätigkeit

Dr. Hartmann wird regelmäßig als Referent zu den Themen Immaterialgüterrecht, Medienrecht und deutsch-indische Rechtsbeziehungen eingeladen. Er referierte unter anderem auf der CeBIT, dem Forum Institut für Management, der BayPatentallianz, der Global IP Convention, Innovationship sowie der PAFA-Tagung.

Publikationen (Auswahl)

  • Das Markenrecht in Indien, GWR-Serie des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, 2011, 653 S., Carl Heymanns Verlag
  • Rechtsgrundlagen des erfolgreichen Markteintritts in Indien, in: The Outsourcing Journal – Special Edition Outsourcing India, 3/4 2012, S. 48–56 (gemeinsam mit RA Thomas Pallien, M.Sc.)

Mitgliedschaften

  • Deutsch-Indische Juristenvereinigung (DIJV) e.V. (Vizepräsident)
  • Deutsch-Indisches Netzwerk (InDe-Network) e.V. (Präsident)
  • Gesellschaft für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
  • Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien beim DAV (AGEM)
  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Deutsch-Indische Gesellschaft (DIG) e.V.
  • Gesellschaft für Indo-Asiatische Kunst (GIAK) e.V.